Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen

Für Betriebsräte und Arbeitnehmer­vertretungen

Was die Richtlinie Ihnen gibt, was Sie in Paritir sehen und wie Sie prüfen, was Ihr Arbeitgeber mit Ihnen teilt.

Die Richtlinie

Was die Richtlinie Ihnen gibt

Auskunftsrecht der Beschäftigten

Beschäftigte können das durchschnittliche Entgelt von Personen mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit verlangen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Arbeitgeber müssen über dieses Recht informieren, und Verschwiegenheitsklauseln, die es blockieren, sind unzulässig.

Auskunftsrecht der Beschäftigten

Die gemeinsame Entgeltbewertung

Zeigt der Bericht ein durchschnittliches Gefälle von mindestens 5% in einer Gruppe gleicher Arbeit und wird es nicht objektiv gerechtfertigt oder binnen sechs Monaten geschlossen, muss der Arbeitgeber eine gemeinsame Entgeltbewertung mit den Arbeitnehmervertretungen durchführen.

Die gemeinsame Entgeltbewertung

In Paritir

Was Sie in Paritir sehen

Arbeitnehmervertretungen erhalten ein eigenes Portal. Sie unterzeichnen die versiegelten Kriterien der Arbeitsbewertung, stellen Auskunftsersuchen nach Artikel 7 und halten Stellungnahmen oder Einwände zur gemeinsamen Entgeltbewertung fest.

Ihr Zugang kommt von Ihrem Arbeitgeber: Er benennt die Vertreterinnen und Vertreter in Paritir, und jede Person erhält einen eigenen Zugang zum Portal der Arbeitnehmervertretung.

Die Befragung zur Arbeitsbewertung

Antworten bleiben anonym

Eine Antwort pro Einladung, über einen Einmal-Zugang. Die Verknüpfung zwischen einer Person und ihren Antworten wird gelöscht, wenn die Befragung endet.

Nachweise

Einen Bericht selbst prüfen

Jede Person kann ein signiertes Nachweispaket unter app.paritir.com/verify prüfen, ohne sich anzumelden. Die Datei wird in Ihrem Browser gehasht und nie hochgeladen. So funktioniert die Prüfung

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach Paritir

Paritir wird von Arbeitgebern eingerichtet. Wenn Sie es nutzen möchten, geben Sie diese Seite an Ihren Arbeitgeber weiter. Sie lässt sich ohne die Navigation der Website ausdrucken.

So funktioniert Paritir