Länderleitfaden

Entgelttransparenz in Hungary

Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber in Hungary bedeutet — auf Grundlage der nationalen Umsetzung: Status, Schwellenwerte, Auslöser der gemeinsamen Entgeltbewertung und zuständige Stelle.

Von Paritir · Zuletzt aktualisiert 1. Juli 2026

Noch nicht umgesetzt

Hungary had not transposed Directive (EU) 2023/970 as at 29 July 2026, seven weeks after the deadline: the Ebktv. maintains its own transposition list at § 65, enumerating fourteen directives a) to n) and consolidated to that date, and 2023/970 is not among them; EUR-Lex records no notified Hungarian measure. Whether a transposition bill has been tabled could not be established, because the parliamentary register is behind an anti-bot challenge, so no claim is made either way. EU baseline applies.

Hungary hat die Richtlinie noch nicht umgesetzt; die Frist vom 7. Juni 2026 ist verstrichen. Bis zum nationalen Gesetz sind die Schwellen der Richtlinie der beste Anhaltspunkt; eine etwaige bestehende nationale Berichtspflicht gilt zwischenzeitlich weiter.

Die Berichtspflichten richten sich nach der Größe des Arbeitgebers: 150 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Alle drei Jahre (voraussichtlich); 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Jährlich (voraussichtlich); 100 oder mehr Beschäftigte, ab 2031 · Alle drei Jahre (voraussichtlich). Bis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.

Ob die Entgeltlücken-Kennzahlen veröffentlicht werden müssen, haben wir anhand des nationalen Textes noch nicht bestätigt. So oder so bleibt die eigentliche Arbeit gleich: gleichwertige Arbeit über eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung feststellen, den gesetzlichen Entgeltbericht im nationalen Format erstellen und dort, wo die Lücke zu groß ist, eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen.

Pflichten im Überblick

Berichtsschwelle
  • 150 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Alle drei Jahre (voraussichtlich)
  • 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Jährlich (voraussichtlich)
  • 100 oder mehr Beschäftigte, ab 2031 · Alle drei Jahre (voraussichtlich)
Gemeinsame Entgeltbewertung—
Öffentliche VeröffentlichungNoch nicht bestätigt
Zuständige Behörde Alapvető Jogok Biztosa (Commissioner for Fundamental Rights)

Häufige Fragen

Gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Hungary?

Hungary hat die Richtlinie noch nicht umgesetzt; die Frist vom 7. Juni 2026 ist verstrichen. Bis zum nationalen Gesetz sind die Schwellen der Richtlinie der beste Anhaltspunkt; eine etwaige bestehende nationale Berichtspflicht gilt zwischenzeitlich weiter.

Welche Arbeitgeber müssen in Hungary berichten?

Die Berichtspflichten richten sich nach der Größe des Arbeitgebers: 150 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Alle drei Jahre (voraussichtlich); 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Jährlich (voraussichtlich); 100 oder mehr Beschäftigte, ab 2031 · Alle drei Jahre (voraussichtlich).

Was löst in Hungary eine gemeinsame Entgeltbewertung aus?

Bis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.

Dieser Leitfaden fasst öffentlich verfügbare Informationen nur zur Orientierung zusammen. Er ist keine Rechtsberatung — prüfen Sie jeden Wert anhand des Umsetzungstextes von Hungary, bevor Sie sich darauf verlassen.

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