Länderleitfaden

Entgelttransparenz in Slovakia

Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber in Slovakia bedeutet — auf Grundlage der nationalen Umsetzung: Status, Schwellenwerte, Auslöser der gemeinsamen Entgeltbewertung und zuständige Stelle.

Von Paritir · Zuletzt aktualisiert 1. Juli 2026

Umgesetzt

Slovakia transposed the Directive via the Equal Pay Act (Act No. 76/2026 Coll.), in force 7 June 2026. The FIRST report is due 7 June 2027 and covers a part-year reference period of 1 August – 31 December 2026 for employers with at least 150 employees (§ 18(3)); the standing 15 April filing date applies from the second report onwards (§ 8(2)–(3)). Employers with 100–149 employees file first by 7 June 2031 for the year 2030 (§ 18(4)). Pay structures had to comply with § 3 by 31 July 2026 (§ 18(1)).

Slovakia hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die nachstehenden Pflichten gelten und folgen dem nationalen Gesetz, nicht der Richtlinie im Abstrakten.

Die Berichtspflichten richten sich nach der Größe des Arbeitgebers: 150 bis 249 Beschäftigte, ab 2026 · Alle drei Jahre; 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2026 · Jährlich; 100 bis 149 Beschäftigte, ab 2030 · Alle drei Jahre. Eine durchschnittliche Entgeltlücke von 5 % oder mehr in einer Funktionskategorie löst eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung aus.

Arbeitgeber dürfen die Entgeltlücken-Kennzahlen veröffentlichen, das Gesetz verlangt es aber nicht. So oder so bleibt die eigentliche Arbeit gleich: gleichwertige Arbeit über eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung feststellen, den gesetzlichen Entgeltbericht im nationalen Format erstellen und dort, wo die Lücke zu groß ist, eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen.

Pflichten im Überblick

Berichtsschwelle
  • 150 bis 249 Beschäftigte, ab 2026 · Alle drei Jahre
  • 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2026 · Jährlich
  • 100 bis 149 Beschäftigte, ab 2030 · Alle drei Jahre
Gemeinsame Entgeltbewertung5% Lücke
Öffentliche VeröffentlichungZulässig, nicht erforderlich
Zuständige Behörde Ministerstvo práce, sociálnych vecí a rodiny SR (reports), with Národný inšpektorát práce (inspection)

Häufige Fragen

Gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Slovakia?

Slovakia hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die nachstehenden Pflichten gelten und folgen dem nationalen Gesetz, nicht der Richtlinie im Abstrakten.

Welche Arbeitgeber müssen in Slovakia berichten?

Die Berichtspflichten richten sich nach der Größe des Arbeitgebers: 150 bis 249 Beschäftigte, ab 2026 · Alle drei Jahre; 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2026 · Jährlich; 100 bis 149 Beschäftigte, ab 2030 · Alle drei Jahre.

Was löst in Slovakia eine gemeinsame Entgeltbewertung aus?

Eine durchschnittliche Entgeltlücke von 5 % oder mehr in einer Funktionskategorie löst eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung aus.

Dieser Leitfaden fasst öffentlich verfügbare Informationen nur zur Orientierung zusammen. Er ist keine Rechtsberatung — prüfen Sie jeden Wert anhand des Umsetzungstextes von Slovakia, bevor Sie sich darauf verlassen.

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