Länderleitfaden
Entgelttransparenz in Luxembourg
Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber in Luxembourg bedeutet — auf Grundlage der nationalen Umsetzung: Status, Schwellenwerte, Auslöser der gemeinsamen Entgeltbewertung und zuständige Stelle.
Luxembourg has notified NO national measure transposing Directive (EU) 2023/970 — the Commission's register of national transposition measures records 0 measures for Luxembourg, against a positive control that enumerates all 27 member states and finds 15 carrying measures — and the 7 June 2026 deadline has passed. What DOES bind, today and criminally, is the Code du travail's equal-pay chapter (artt. L.225-1 à L.225-5, in force since 25 December 2016); no pay-reporting, pay-information or recruitment-stage disclosure duty exists in Luxembourg law. This profile previously asserted that no transposition BILL has been published: that claim is WITHDRAWN rather than restated, because no permitted route establishes it — a notification register records enacted law, not parliamentary business, the Chambre des Députés' search route is robots-disallowed, its sitemap carries no 2026 business at all, and the public.lu estate forbids every query string. The Directive binds public-sector employers by direct effect.
Luxembourg hat die Richtlinie noch nicht umgesetzt; die Frist vom 7. Juni 2026 ist verstrichen. Bis zum nationalen Gesetz sind die Schwellen der Richtlinie der beste Anhaltspunkt; eine etwaige bestehende nationale Berichtspflicht gilt zwischenzeitlich weiter.
Die Berichtspflichten richten sich nach der Größe des Arbeitgebers: 150 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Alle drei Jahre (voraussichtlich); 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Jährlich (voraussichtlich); 100 oder mehr Beschäftigte, ab 2031 · Alle drei Jahre (voraussichtlich). Bis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.
Ob die Entgeltlücken-Kennzahlen veröffentlicht werden müssen, haben wir anhand des nationalen Textes noch nicht bestätigt. So oder so bleibt die eigentliche Arbeit gleich: gleichwertige Arbeit über eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung feststellen, den gesetzlichen Entgeltbericht im nationalen Format erstellen und dort, wo die Lücke zu groß ist, eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen.
Pflichten im Überblick
| Berichtsschwelle |
|
|---|---|
| Gemeinsame Entgeltbewertung | — |
| Öffentliche Veröffentlichung | Noch nicht bestätigt |
| Zuständige Behörde | Inspection du Travail et des Mines (ITM) |
Häufige Fragen
Gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Luxembourg?
Luxembourg hat die Richtlinie noch nicht umgesetzt; die Frist vom 7. Juni 2026 ist verstrichen. Bis zum nationalen Gesetz sind die Schwellen der Richtlinie der beste Anhaltspunkt; eine etwaige bestehende nationale Berichtspflicht gilt zwischenzeitlich weiter.
Welche Arbeitgeber müssen in Luxembourg berichten?
Die Berichtspflichten richten sich nach der Größe des Arbeitgebers: 150 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Alle drei Jahre (voraussichtlich); 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Jährlich (voraussichtlich); 100 oder mehr Beschäftigte, ab 2031 · Alle drei Jahre (voraussichtlich).
Was löst in Luxembourg eine gemeinsame Entgeltbewertung aus?
Bis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.
Dieser Leitfaden fasst öffentlich verfügbare Informationen nur zur Orientierung zusammen. Er ist keine Rechtsberatung — prüfen Sie jeden Wert anhand des Umsetzungstextes von Luxembourg, bevor Sie sich darauf verlassen.