Länderleitfaden
Entgelttransparenz in Finland
Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber in Finland bedeutet — auf Grundlage der nationalen Umsetzung: Status, Schwellenwerte, Auslöser der gemeinsamen Entgeltbewertung und zuständige Stelle.
Finland has missed the deadline. A transposition draft was published 16 May 2025; the draft government bill went out to consultation from 22 December 2025 to 9 February 2026 (75 responses), and the bill — HE 129/2026 vp — was given to the Eduskunta on 9 July 2026, a month after the 7 June 2026 transposition deadline the bill itself names. Its status is Vireillä (pending): Parliament has not passed it. Entry into force on 1 January 2027 is the Government's stated INTENTION, tied to the 2027 budget bill — the operative commencement clause of every one of the five bills still carries the unfilled placeholder "Tämä laki tulee voimaan päivänä kuuta 20.", so no date is enacted. The bill would set a reporting duty at 100+ (§ 6 d), a joint pay assessment at 100+ on a 5% gap (§ 6 e), pay-criteria transparency for all employers and pay-progression criteria at 50+, and a laiminlyöntimaksu of 5,000–80,000 € for failing to supply the data (§ 21 b) — all provisional until passage. Existing palkkakartoitus duties under the Tasa-arvolaki remain in force and are NOT superseded: the bill's enacting formula does not touch §§ 6 a or 6 b.
Finland hat einen Umsetzungsentwurf in Arbeit, ihn aber noch nicht erlassen. Die Werte unten geben die Vorgaben der Richtlinie und den aktuellen Entwurf wieder und können sich bis zur endgültigen Fassung ändern.
Die Berichtspflichten richten sich nach der Größe des Arbeitgebers: 30 oder mehr Beschäftigte, ab 2005 · Alle zwei Jahre; 150 bis 249 Beschäftigte, ab 2028 · Alle drei Jahre (voraussichtlich); 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2028 · Jährlich (voraussichtlich); 100 bis 149 Beschäftigte, ab 2031 · Alle drei Jahre (voraussichtlich). Bis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.
Ob die Entgeltlücken-Kennzahlen veröffentlicht werden müssen, haben wir anhand des nationalen Textes noch nicht bestätigt. So oder so bleibt die eigentliche Arbeit gleich: gleichwertige Arbeit über eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung feststellen, den gesetzlichen Entgeltbericht im nationalen Format erstellen und dort, wo die Lücke zu groß ist, eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen.
Pflichten im Überblick
| Berichtsschwelle |
|
|---|---|
| Gemeinsame Entgeltbewertung | — |
| Öffentliche Veröffentlichung | Noch nicht bestätigt |
| Zuständige Behörde | Tasa-arvovaltuutettu (Ombudsman for Equality) |
Häufige Fragen
Gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Finland?
Finland hat einen Umsetzungsentwurf in Arbeit, ihn aber noch nicht erlassen. Die Werte unten geben die Vorgaben der Richtlinie und den aktuellen Entwurf wieder und können sich bis zur endgültigen Fassung ändern.
Welche Arbeitgeber müssen in Finland berichten?
Die Berichtspflichten richten sich nach der Größe des Arbeitgebers: 30 oder mehr Beschäftigte, ab 2005 · Alle zwei Jahre; 150 bis 249 Beschäftigte, ab 2028 · Alle drei Jahre (voraussichtlich); 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2028 · Jährlich (voraussichtlich); 100 bis 149 Beschäftigte, ab 2031 · Alle drei Jahre (voraussichtlich).
Was löst in Finland eine gemeinsame Entgeltbewertung aus?
Bis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.
Dieser Leitfaden fasst öffentlich verfügbare Informationen nur zur Orientierung zusammen. Er ist keine Rechtsberatung — prüfen Sie jeden Wert anhand des Umsetzungstextes von Finland, bevor Sie sich darauf verlassen.