Länderleitfaden

Entgelttransparenz in Estonia

Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber in Estonia bedeutet — auf Grundlage der nationalen Umsetzung: Status, Schwellenwerte, Auslöser der gemeinsamen Entgeltbewertung und zuständige Stelle.

Von Paritir · Zuletzt aktualisiert 1. Juli 2026

Teilweise in Kraft

Estonia transposed the Directive IN PART by RT I, 03.07.2026, 27 (adopted 17 June 2026), in force 13 July 2026. Six pay duties were enacted. In the Töölepingu seadus: a salary-history ban (§ 11(2¹)), pay or pay range in writing before the interview (§ 11(2²)), a duty not to hinder an employee disclosing the amount of their own pay (§ 28(2) p 14), and an equal-pay duty (§ 29(6¹)). In the Avaliku teenistuse seadus: equal pay (§ 13) and basic pay or range before the recruitment interview (§ 18(1¹)) — the public-service rule is worded on põhipalk (basic pay) where the private-sector rule says töötasu, which is the legislature's distinction and not a translation artefact. That act creates NO pay-gap report, no joint assessment, no pay-structure duty, no published pay-setting criteria and no right to comparative pay data. Estonia's pay-gap instrument is instead Palgapeegel, an expressly VOLUNTARY digital service for employers under SoVS § 11¹ ("vabatahtlik digiteenus"), fed from the tax and social-insurance registers on the employer's own application, whose indicators are not stored. The act's 1 January 2027 commencement (§ 7) attaches to its § 1 points 9–11 — two cross-reference swaps and a repeal — and defers no pay duty: all six were in force on 13 July 2026.

Estonia hat die Richtlinie teilweise in Kraft gesetzt. Einige Pflichten gelten bereits, andere werden noch erlassen — maßgeblich ist daher der nationale Text.

Die Berichtspflichten richten sich nach der Größe des Arbeitgebers: 150 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Alle drei Jahre (voraussichtlich); 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Jährlich (voraussichtlich); 100 oder mehr Beschäftigte, ab 2031 · Alle drei Jahre (voraussichtlich). Bis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.

Ob die Entgeltlücken-Kennzahlen veröffentlicht werden müssen, haben wir anhand des nationalen Textes noch nicht bestätigt. So oder so bleibt die eigentliche Arbeit gleich: gleichwertige Arbeit über eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung feststellen, den gesetzlichen Entgeltbericht im nationalen Format erstellen und dort, wo die Lücke zu groß ist, eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen.

Pflichten im Überblick

Berichtsschwelle
  • 150 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Alle drei Jahre (voraussichtlich)
  • 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Jährlich (voraussichtlich)
  • 100 oder mehr Beschäftigte, ab 2031 · Alle drei Jahre (voraussichtlich)
Gemeinsame Entgeltbewertung—
Öffentliche VeröffentlichungNoch nicht bestätigt
Zuständige Behörde Soolise võrdõiguslikkuse ja võrdse kohtlemise volinik

Häufige Fragen

Gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Estonia?

Estonia hat die Richtlinie teilweise in Kraft gesetzt. Einige Pflichten gelten bereits, andere werden noch erlassen — maßgeblich ist daher der nationale Text.

Welche Arbeitgeber müssen in Estonia berichten?

Die Berichtspflichten richten sich nach der Größe des Arbeitgebers: 150 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Alle drei Jahre (voraussichtlich); 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2027 · Jährlich (voraussichtlich); 100 oder mehr Beschäftigte, ab 2031 · Alle drei Jahre (voraussichtlich).

Was löst in Estonia eine gemeinsame Entgeltbewertung aus?

Bis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.

Dieser Leitfaden fasst öffentlich verfügbare Informationen nur zur Orientierung zusammen. Er ist keine Rechtsberatung — prüfen Sie jeden Wert anhand des Umsetzungstextes von Estonia, bevor Sie sich darauf verlassen.

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