Länderleitfaden
Entgelttransparenz in Denmark
Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber in Denmark bedeutet — auf Grundlage der nationalen Umsetzung: Status, Schwellenwerte, Auslöser der gemeinsamen Entgeltbewertung und zuständige Stelle.
Denmark missed the 7 June 2026 deadline. A transposition bill was sent to public consultation 26 February 2026 (Høringsportalen sag 71101 — published 26 February, consultation closed 27 March 2026, proposed entry into force 1 January 2027, all three read off the consultation record itself). No bill has yet been tabled: the Folketing's own open-data API returns zero Lovforslag carrying "løn", "ligeløn" or "ligelønsloven" in the title, against positive controls of 30 bills in the current session and 22 cases mentioning "ligeløn" — first reading is expected in the autumn 2026 session and passage anticipated November–December 2026. The bill creates a new competent body, Arbejdsmarkedets Institut for Ligeløn (AIFL). It does NOT move a Danish deadline from June to 1 September: the 7 June is the Directive's, and Denmark exercises the Art. 9(8) option to derogate from it precisely in order to KEEP ligelønsloven § 5 a stk. 1's existing 1 September ("foreslås det at fravige den fastsatte frist den 7. juni og i stedet indsætte en frist til den 1. september, som er den frist, der gælder for kønsopdelt lønstatistik"). Scope phases in under draft § 5 c: 250+ and 150–249 first by 1 September 2028, then annually and triennially respectively; 100–149, and 50–99 where at least 8 employees of each gender share the same 6-digit DISCO group, first by 1 September 2031 and then every third year. All bill figures are AS SENT TO CONSULTATION, not yet enacted, and may change before passage. The pre-existing Ligelønsloven § 5 a wage-statistics regime remains in force in the meantime — the bill would repeal it outright ("§ 5 a ophæves"), with pay data for 2026 staying under the old rules and 2027 onward under the new.
Denmark hat einen Umsetzungsentwurf in Arbeit, ihn aber noch nicht erlassen. Die Werte unten geben die Vorgaben der Richtlinie und den aktuellen Entwurf wieder und können sich bis zur endgültigen Fassung ändern.
Die Berichtspflichten richten sich nach der Größe des Arbeitgebers: 35 oder mehr Beschäftigte, ab 2007 · Jährlich, weitere Voraussetzungen gelten; 150 oder mehr Beschäftigte, ab 2028 · Alle drei Jahre (voraussichtlich); 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2028 · Jährlich (voraussichtlich); 50 bis 99 Beschäftigte, ab 2031 · Alle drei Jahre (voraussichtlich), weitere Voraussetzungen gelten; 100 oder mehr Beschäftigte, ab 2031 · Alle drei Jahre (voraussichtlich). Bis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.
Die Kennzahlen werden der zuständigen Behörde gemeldet, nicht öffentlich veröffentlicht. So oder so bleibt die eigentliche Arbeit gleich: gleichwertige Arbeit über eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung feststellen, den gesetzlichen Entgeltbericht im nationalen Format erstellen und dort, wo die Lücke zu groß ist, eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen.
Pflichten im Überblick
| Berichtsschwelle |
|
|---|---|
| Gemeinsame Entgeltbewertung | — |
| Öffentliche Veröffentlichung | Nur Meldung an die Behörde |
| Zuständige Behörde | Ligebehandlingsnævnet (Board of Equal Treatment) — existing discrimination-complaints body; the draft bill creates Arbejdsmarkedets Institut for Ligeløn (AIFL) to receive reports under the new regime, not yet operational |
Häufige Fragen
Gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Denmark?
Denmark hat einen Umsetzungsentwurf in Arbeit, ihn aber noch nicht erlassen. Die Werte unten geben die Vorgaben der Richtlinie und den aktuellen Entwurf wieder und können sich bis zur endgültigen Fassung ändern.
Welche Arbeitgeber müssen in Denmark berichten?
Die Berichtspflichten richten sich nach der Größe des Arbeitgebers: 35 oder mehr Beschäftigte, ab 2007 · Jährlich, weitere Voraussetzungen gelten; 150 oder mehr Beschäftigte, ab 2028 · Alle drei Jahre (voraussichtlich); 250 oder mehr Beschäftigte, ab 2028 · Jährlich (voraussichtlich); 50 bis 99 Beschäftigte, ab 2031 · Alle drei Jahre (voraussichtlich), weitere Voraussetzungen gelten; 100 oder mehr Beschäftigte, ab 2031 · Alle drei Jahre (voraussichtlich).
Was löst in Denmark eine gemeinsame Entgeltbewertung aus?
Bis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.
Dieser Leitfaden fasst öffentlich verfügbare Informationen nur zur Orientierung zusammen. Er ist keine Rechtsberatung — prüfen Sie jeden Wert anhand des Umsetzungstextes von Denmark, bevor Sie sich darauf verlassen.